23 9.3.5 Zur Intention des Messereinsatzes Die Vorinstanz ging hinsichtlich der Frage, warum der Beschuldigte das Messer gegen †F.________ eingesetzt und ihn getötet hatte, im Wesentlichen davon aus, dass es sich dabei um einen spontanen und einzig durch die Vorgeschichte mit der offenen Geldschuld von CHF 400.00 sowie der Auseinandersetzung zwischen †F.________ und dem Bruder des Beschuldigten, G.________, motivierten Entschluss des Beschuldigten gehandelt habe, zu welchem er sich ohne vorgängige Bedrohung seitens †F.________ entschieden habe.