Und auch dem aufgefundenen Blut auf der Hose des Beschuldigten kommt kein Beweiswert zu, zumal es sich dabei auch um älteres Blut handeln könnte, welches bereits auf seiner Hose vorhanden war. Zu berücksichtigen ist ferner, dass der Beschuldigte den zuhause anwesenden Personen nie von einer Schlägerei erzählt hatte, wie es die Verteidigung geltend machte. Zwar sprach O.________ in seiner Einvernahme vom 9. April 2022 von konkreten Hand-, Vorund Zurückbewegungen (pag. 625 Z. 296 ff.). Diese können jedoch nichts anderes als die vom Beschuldigten ausgeführten Messerstiche bedeuten.