Doch auch die Aussagen von J.________ sind nicht konstant, widersprach sich dieser doch mehrfach hinsichtlich der Frage, zu welchem Zeitpunkt der Beschuldigte das Messer hervornahm. So gab er zunächst an, das Messer erst gesehen zu haben, als sich †F.________ bereits beim Pfosten befunden habe. Als er habe dazwischen gehen wollen, habe der Täter ihn mit dem Messer bedroht (pag. 753, Z. 75 ff.). Er habe nicht gesehen, wo der Täter das Messer rausgenommen habe, es sei aus dem Nichts da gewesen (pag. 753, Z. 91 ff.).