Die Umfeldabklärungen zu †F.________ haben zudem gezeigt, dass dieser in einem Umfeld mit «starken Jungs» unterwegs war, offenbar selbst nicht vor Gewalt zurückscheute (vgl. Aussagen der Brüder von †F.________; Ziff. 3.3.8.d und 3.3.8.e hiervor) und die Angst des Beschuldigten vor einer Konfrontation deshalb nicht gänzlich unbegründet gewesen sein dürfte. Schliesslich erachtete es auch der Gutachter als denkbar, dass der Beschuldigte das Messer aus Angst mitgenommen und anschliessend aus der Situation heraus gegen das Opfer eingesetzt habe (pag. 2736, Z. 17 ff.).