3172 Z. 6 ff.). Mit Blick darauf, dass bei der Auswertung auch Inhalte festgestellt wurden, welche mutmasslich islamisch Gelehrte bzw. Imame zeigen, welche muslimische Weisheiten kundtun, erscheint diese Erklärung als durchaus plausibel. Aus den Suchabfragen des Beschuldigten auf Google kann nach Überzeugung der Kammer somit einzig geschlossen werden, dass er sich offenbar schon Tage vor der Tat damit beschäftigte, was nach dem Tod kommen würde. Eine Planung der Tat kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden. Auch die Tatsache, dass das Messer neu war, lässt keinen Rückschluss auf eine allfällige Planung der Tötung zu.