Der Beschuldigte gab an, er habe es nicht verstanden, eigentlich hätte er †F.________ sagen sollen, dass er rauskommen solle, er habe ihm ja nichts geschuldet, ausser einer Hose (pag. 2728 Z. 39 ff.). Gestützt auf diese Aussagen ist für die Kammer erstellt, dass †F.________ den Beschuldigten über dessen Bruder G.________ deutlich zur Konfrontation aufforderte und vermehrt in dessen Nähe auftauchte. Insofern musste der Beschuldigte bereits im Vorfeld der Tat mit einem baldigen Aufeinandertreffen zwischen ihm und †F.________ gerechnet haben. Der Beschuldigte setzte sich überdies innerlich auch damit auseinander, was bei einer baldigen Konfrontation passieren würde.