und 231 ff.). Die Lichtverhältnisse im Zeitpunkt der Erstellung der Fotoaufnahmen (Dunkelheit ca. 1,5 Stunden vor Sonnenaufgang) dürften mit den am Tatabend vorherrschenden Lichtverhältnissen (Dunkelheit ca. 1,5 Stunden nach Sonnenuntergang) übereingestimmt haben. Bereits anhand der im Tageslicht getätigten Fotoaufnahmen vom 12. April 2022 werde deutlich, dass sich der Fussweg ________ in Richtung ________ in kurzer Distanz zum Wohnhaus an der K.________(Strasse) befinde und vom Wohnzimmer des Beschuldigten aus gut ersichtlich gewesen sei (vgl. pag.