2 der Anklageschrift vorgeworfenen Diebstahl bestreitet der Beschuldigte, dass er sich durch das Behändigen des Mobiltelefons von †F.________ einen finanziellen Vorteil habe verschaffen wollen. Mit Blick auf das dem Beschuldigten vorgeworfene Tötungsdelikt stellen sich wie bereits vor der Vorinstanz somit folgende, im Rahmen der Beweiswürdigung hiernach zu beantwortende Fragen: - Ist das Geständnis des Beschuldigten glaubhaft? - Wie kam es zum Zusammentreffen zwischen dem Beschuldigten und †F.________? - Weshalb nahm der Beschuldigte das Messer mit zum Tatort? -