Weiter macht der Beschuldigte geltend, im Vorfeld des Messereinsatzes sei es zu einer tätlichen Auseinandersetzung zwischen ihm und †F.________ gekommen, anlässlich welcher sie sich mit Fäusten traktiert hätten, was ihn schliesslich zum Einsatz des Messers bewegt habe. Bestritten wird vom Beschuldigten weiter, dass J.________ versucht haben soll, dazwischen zu gehen und in der Folge vom Beschuldigten bedroht worden sei.