11 8.2 Unbestrittener und bestrittener Sachverhalt Der Beschuldigte gibt zu, am 8. April 2022 bei der Tramhaltestelle L.________ mit einem Küchenmesser zunächst sieben Mal (vier Mal in den Oberkörper und drei Mal ins Gesicht) sowie anschliessend ein weiteres Mal wuchtig in den Oberkörper auf †F.________ eingestochen zu haben und für dessen Tod verantwortlich zu sein, womit die Täterschaft grundsätzlich unbestritten ist. Dennoch ist das Geständnis des Beschuldigten im Rahmen der konkreten Beweiswürdigung einer Prüfung zu unterziehen.