Nach dem Vorfall gemäss Ziff. 1 ergriff A.________ das Mobiltelefon Samsung SM-S908B, Galaxy S22 Ultra, des tödlich verletzt am Boden liegenden †F.________, das wohl am Boden lag und †F.________ herausgefallen oder aus der Hand gefallen war, evtl. behändigte A.________ das Mobiltelefon ab †F.________, nahm es an sich und rannte damit an die K.________(Strasse), um sich dadurch einen finanziellen Vorteil zu verschaffen, auf welchen er keinen Anspruch hatte. Deliktsbetrag: ca. CHF 1'000.00