dieses in seine Schranken weisen. Er stellte diese Bedürfnisse (finanzielle Forderung und Rache für den Bruder) über das Leben des 20- jährigen †F.________, was von einem extremen Egoismus und von einer ausserordentlichen Geringschätzung von dessen Leben zeugt. 2. Diebstahl (Art. 139 Ziff. 1 StGB) begangen am 08.04.2022, ca. 21:50 bis 21:52 Uhr, in E.________, im Bereich Areal Tramhaltestelle L.________, zum Nachteil von †F.________