10 dem fand sich am Leichnam ein Pneumothorax (Ansammlung von freier Luft in der Brusthöhle) in beiden Brusthöhlen, wobei ein Pneumothorax, wenn er ausgedehnt genug ist, todesursächliche Relevanz entfalten kann. Es konnte nicht beurteilt werden, ob †F.________ einen Pneumothorax als Folge der Stichverletzungen am Brustkorb hatte, da die chirurgische Eröffnung der linken Brustkorbseite zwingend zu einem Pneumothorax in der linken Brusthöhle führen musste und auch einen Pneumothorax in der rechten Brusthöhle verursacht haben könnte.