IV.1.1. und 2. (Zivilpunkt betreffend Schadenersatzforderung der Privatklägerin und Verzicht auf Ausscheidung von Verfahrenskosten) sowie die Ziffn. V.3.-7. (weitere Beschlüsse) in Rechtskraft erwachsen. Von der Kammer zu überprüfen sind demgegenüber der Freispruch vom Vorwurf des Diebstahls (Ziff. I), der Schuldspruch wegen Mordes, die Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren inkl. Anordnung einer vollzugsbegleitenden ambulanten therapeutischen Massnahme, die Verurteilung zu einer Landesverweisung von zehn Jahren inkl. Ausschreibung im SIS (Ziff. II.1. und 2. und Ziff.