7. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer Sämtliche Parteien haben das erstinstanzliche Urteil in Teilen angefochten. Die Berufung des Beschuldigten richtet sich gegen den Schuldspruch wegen Mordes, die Höhe der Freiheitsstrafe, die Anordnung einer Massnahme nach Art. 63 StGB sowie die Verurteilung zu einer Landesverweisung mit Ausschreibung im SIS (pag. 2920 f.).