6. Zu den Anträgen der Privatklägerin im Besonderen Die Privatklägerin konstituierte sich im Strafverfahren betreffend die Tötung ihres Sohnes †F.________ sowohl als Straf- als auch als Zivilklägerin (vgl. pag. 2463 und JOSITSCH/SCHMID, Praxiskommentar StPO, N 1 zu Art. 118, wonach nicht spezifizierte Erklärungen wie «Ich beteilige mich als Privatkläger» als Konstituierung im Straf- und im Zivilpunkt gelten) und stellte entsprechend Anträge. In Bezug auf den Tatvorwurf des Mordes, evtl. vorsätzliche Tötung, ist sie als Mutter bzw. Angehörige des Opfers im Sinne von Art. 116 Abs. 2 und Art.