Rechtsanwalt D.________ beantragte für die Privatklägerin schliesslich Folgendes (pag. 3245 f.): 1. Der Beschuldigte sei wegen direktvorsätzlichen Mordes, begangen am 8. April 2022, zu verurteilen. 2. Die Ziffer I des Urteils vom 6. Dezember 2023 sei aufzuheben und der Beschuldigte des Diebstahls schuldig zu erklären. 3. Der Beschuldigte sei angemessen zu bestrafen. 4. Der Beschuldigte sei für eine gerichtlich festzulegende Dauer des Landes zu verweisen.