3. A.________ sei schuldig zu erklären der vorsätzlichen Tötung (Eventualvorsatz), begangen am 8. April 2022 in E.________ z.N. von F.________ (Ziff. 1 AKS). 4 4. A.________ sei in Anwendung von Art. 40, 61, 111 StGB zu verurteilen zu einer Freiheitsstrafe von maximal 6 Jahren, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungs- und Sicherheitshaft von 607 Tagen, mit vorzeitigem Strafantritt sowie unter Aufschub der Strafe zugunsten einer Massnahme für junge Erwachsene gemäss Art. 61 StGB.