2996 ff.). Am 26. September 2024 trat der Beschuldigte die vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Behandlung vorzeitig an (pag. 3139). 5. Anträge der Parteien Fürsprecherin B.________ beantragte für den Beschuldigten anlässlich der oberinstanzlichen Verhandlung was folgt (pag. 3239 ff., Hervorhebungen im Original): 1. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 6. Dezember 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. die erstinstanzlichen Verfahrenskosten bestimmt wurden;