4. Antritt einer vollzugsbegleitenden ambulanten therapeutischen Behandlung Mit Eingabe vom 6. September 2024 ersuchte der Beschuldigte die Verfahrensleitung um Bewilligung des Antritts einer vollzugsbegleitenden ambulanten therapeutischen Behandlung, zumal in der Justizvollzugsanstalt (JVA) H.________ ein Therapieplatz freigeworden sei (pag. 2980 f.). Die Generalstaatsanwaltschaft teilte mit Schreiben vom 12. September 2024 mit, keine Einwände gegen den vorzeitigen Antritt zu haben (pag.