An der oberinstanzlichen Verhandlung reichte Fürsprecherin B.________ namens des Beschuldigten diverse Asylakten ein, die Ausführungen zur Mutter und deren Wissen über das Alter des Beschuldigten enthalten würden. Diese Unterlagen wurden von der Kammer zu den Akten erkannt (pag. 3157). Zudem wiederholte Fürsprecherin B.___