IV des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs). Schliesslich traf die Vorinstanz die weiteren Verfügungen (Belassung des Beschuldigten in Sicherheitshaft, Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem [SIS], Einziehung diverser Gegenstände zur Vernichtung, Rückgabe diverser Gegenstände an den Beschuldigten, G.________ und die Privatklägerin nach Eintritt der Rechtskraft des Urteils sowie Verfügungen betreffend DNA- Profil und üED-Daten; pag. 2772 f., Ziff. V des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs).