1. Erstinstanzliches Urteil Mit Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Kollegialgericht, nachfolgend Vorinstanz) vom 6. Dezember 2023 wurde der Beschuldigte und Berufungsführer 1 A.________ (nachfolgend Beschuldigter) ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten freigesprochen von der Anschuldigung des Diebstahls, angeblich begangen am 8. April 2022 in E.________. Demgegenüber wurde er schuldig erklärt des Mordes, begangen am 8. April 2022 in E.________ z.N. von †F.