1. A.________ hat dem Kanton Bern die an Rechtsanwalt B.________ für die amtliche Verteidigung im erstinstanzlichen Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 7'406.20 zurückzuzahlen und er hat Rechtsanwalt B.________ die Differenz zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar, ausmachend CHF 1'723.20, zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 2. Die Entschädigung des amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt B.________, wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: