1. Zu einer Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'820.00. 3. Zur Bezahlung der oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 3'500.00. III.