Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 1. November 2023 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als: Die amtliche Entschädigung und das volle Honorar für die amtliche Verteidigung von A.________ durch Rechtsanwalt B.________ für das erstinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt wurden: