Unter Berücksichtigung einer weiteren halben Stunde für die Nachbesprechung resultiert somit für die geltend gemachten Aufwände in Zusammenhang mit der Hauptverhandlung ein Abzug von 4.5 Stunden. Im Weiteren erfolgt ein Abzug von 0.5 Stunden für die gemäss Honorarnote geltend gemachten Positionen betreffend Korrespondenz mit dem Klienten im Zeitraum vom 10. November 2023 bis 15. November 2023 (pag. 626). Diese Aufwände wurden bereits von der Vorinstanz mit 0.75 Stunden entschädigt (vgl. pag. 376 und pag. 420). Die Entschädigung für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten durch Rechtsanwalt B.__