35 gennahme/Analyse/Weiterleitung des Berufungsurteils einen Aufwand von 0.75 Stunden. Die effektive Dauer der Hauptverhandlung (inkl. Urteilseröffnung) betrug 2.75 Stunden. Unter Berücksichtigung einer weiteren halben Stunde für die Nachbesprechung resultiert somit für die geltend gemachten Aufwände in Zusammenhang mit der Hauptverhandlung ein Abzug von 4.5 Stunden.