__ die Differenz von CHF 1'723.20 zwischen der amtlichen Verteidigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 aStPO). 28.3 Obere Instanz Im oberinstanzlichen Verfahren macht Rechtsanwalt B.________ mit Kostennote vom 23. Oktober 2024 einen Aufwand von 21.24 Stunden geltend (pag. 625 ff.). Das Honorar der amtlichen Verteidigung wird im Vergleich zu der eingereichten Kostennote gestützt auf die nachfolgenden Überlegungen um insgesamt 5 Stunden gekürzt: Rechtsanwalt B.__