Die Geldstrafe stellt die Hauptsanktion im Bereich der kleinen und mittleren Kriminalität dar, da die Freiheitstrafen nur ausgefällt werden müssen, wenn der Staat nicht auf andere Weise die öffentliche Sicherheit gewährleisten kann. Kommen sowohl eine Geldstrafe als auch eine Freiheitsstrafe in Betracht und scheinen beide den begangenen Fehler angemessen zu sanktionieren, ist es im Allgemeinen nach dem Verhältnismässigkeitsprinzip angebracht, der Ersteren den Vorrang zu gewähren, die in das Vermögen des Betroffenen eingreift und daher eine mildere Strafe als eine seine persönliche Freiheit treffende Freiheitsstrafe darstellt.