31 Gericht einen autonomen strafrechtlichen Rahmen für Ersttäter zu schaffen. Dem Richter sollte ein Ermessensspielraum eingeräumt werden, indem er nicht mehr zwingend eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr aussprechen muss, falls beim Täter keine früheren Verurteilungen wegen Verbrechen oder Vergehen im Zusammenhang mit dem Strassenverkehr vorliegen.