Aus dem Fahrverhalten des Beschuldigten und des Motorradfahrers resultiert eine besondere Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und eine krasse Missachtung der Verkehrsregeln. Der Fokus des Beschuldigten und des Motorradfahrers während der Fahrt lag einzig auf der Duellierung und der Provokation des jeweils anderen, was sich insbesondere am Gestikulieren mit dem Mittelfinger zeigt. Damit hatten der Beschuldigte und der Motorradfahrer offensichtlich konkludent einen Geschwindigkeitswettstreit vereinbart. Es liegt damit auch eine Teilnahme an einem unbewilligten Rennen vor.