Der Motorradfahrer brach das Überholmanöver kurz vor der Kurve ab, überholte den Beschuldigten aber rund 10 Sekunden später. Der Beschuldigte überholte den Motorradfahrer danach mit unbekannter überhöhter Geschwindigkeit und fuhr in der Folge möglichst schnell, um nicht erneut vom Motorradfahrer überholt zu werden. Die ganze Zeit fuhren beide sehr nahe hintereinander. Aus dem Fahrverhalten des Beschuldigten und des Motorradfahrers resultiert eine besondere Gleichgültigkeit gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und eine krasse Missachtung der Verkehrsregeln.