Aufgrund des Gegenverkehrs lag zudem nicht nur eine abstrakte, sondern eine konkrete Gefährdung vor. Hinzu kommt, dass der Beschuldigte, als ihn der nachfolgende Motorradfahrer mit einer Geschwindigkeit von rund 107 km/h (126 km/h gemäss Tacho) zu überholen versuchte, diesem aus dem geöffneten Fenster den Mittelfinger zeigte, während er einhändig auf eine Kurve zufuhr. Der Motorradfahrer brach das Überholmanöver kurz vor der Kurve ab, überholte den Beschuldigten aber rund 10 Sekunden später.