Die Geschwindigkeitsüberschreitungen des Beschuldigten führten, wie dargelegt, auch mehrfach dazu, dass dieser auf die Gegenfahrbahn geriet. Das Risiko eines Unfalls mit anderen Verkehrsteilnehmern mit Folgen von schweren Verletzungen oder sogar Todesfolgen ist deshalb als hoch zu bezeichnen und die Fahrt des Beschuldigten erscheint als besonders gefährlich. Aufgrund des Gegenverkehrs lag zudem nicht nur eine abstrakte, sondern eine konkrete Gefährdung vor.