28 wettstreit vereinbaren (Urteil des Bundesgerichts 6B_1399/2016 vom 3. Oktober 2017 E. 1.3.4). 19.2 In concreto Innerorts zeigte der Tacho des Motorrades von G.________, welcher dem Beschuldigten äusserst dicht nachgefahren ist, eine maximale Geschwindigkeit von 115 km/h. Ein Abzug von 15 % entspricht 17.25 km/h, womit davon auszugehen ist, dass der Beschuldigte innerorts eine maximale Geschwindigkeit von 97.75 km/h erreichte. Damit hat der Beschuldigte die innerorts zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h um 47.75 km/h überschritten.