Danach ist ein Sicherheitsabzug von 15 % bei einem Messwert ab 101 km/h vorzunehmen. Nicht erforderlich ist im Übrigen, dass die Geschwindigkeitsüberschreitung auf einem Strassenstück von einer bestimmten Distanz festgestellt werden muss (Urteil des Bundesgerichts 6B_1065/2023 vom 17. Mai 2024 E. 1.4). Das Kriterium der Distanz, über welche die Geschwindigkeitsmessung vorgenommen worden ist, kann im Rahmen der freien Beweiswürdigung berücksichtigt werden (Urteil des Bundesgerichts 6B_1065/2023 vom 17. Mai 2024 E. 1.4.2). Eine weitere elementare Verkehrsregel findet sich in Art. 34 SVG. Danach müssen Fahrzeuge rechts, auf breiten Strassen innerhalb der rechten Fahrbahnhälfte fah-