Sämtliche dieser Vorgänge ergeben sich aus den vorhandenen Videoaufzeichnungen (pag. 5). Hervorzuheben ist, dass es sich bei der gefahrenen Strecke teils um eine engere Landstrasse ohne Mittelleitlinie handelt, an welche beidseits der Strasse Einfamilienhäuser samt Vorplätzen und Hauseinfahrten grenzen, teils um eine enge und besonders kurvenreiche Bergstrasse, welche von Wald und dichter Vegetation gesäumt ist, weshalb die Strecke besonders unübersichtlich ist. IV. Rechtliche Würdigung