19.2 unten). Zudem geriet der Beschuldigte in Missachtung diverser Verkehrsregeln wiederholt auf die Gegenfahrbahn und lieferte sich in riskanten Manövern mit dem Motorradfahrer auf einer engen, kurvenreichen und unübersichtlichen Strecke mit – bzw. trotz – Gegenverkehr und wechselnden Lichtverhältnissen ein draufgängerisches Kräftemessen. Sämtliche dieser Vorgänge ergeben sich aus den vorhandenen Videoaufzeichnungen (pag.