26 ge Höchstgeschwindigkeit mehrfach grob überschritten hat. So zeigte das Tacho des Motorradfahrers, als er dem Beschuldigten nachfuhr, innerorts eine maximale Geschwindigkeit von 115 km/h sowie ausserorts eine maximale Geschwindigkeit von 144 km/h (die Frage der dem Beschuldigten effektiv anzurechnenden Geschwindigkeit ist wie gesagt Gegenstand der rechtlichen Würdigung, vgl. Ziff. 19.2 unten).