Dies kann bestätigt werden. Schliesslich wirft die Anklageschrift dem Beschuldigten Folgendes vor (pag. 196 ff.): G.________ versuchte, A.________ kurz vor einer Rechtskurve zu überholen, was ihm jedoch zunächst nicht gelang, da A.________ seinerseits seinen Personenwagen beschleunigte. […]