Auf den Go-Pro-Videoaufnahmen H.________ und I.________ (pag. 5) ist die Fahrt des Beschuldigten während rund 2 Minuten ersichtlich. Daraus geht hervor, dass der Beschuldigte die Geschwindigkeit innerorts und ausserorts praktisch durchgehend (abgesehen vom Abbremsen in den Kurven) überschritt und dies mehrfach sehr stark. Auf der Go-Pro-Videoaufnahme I.________ ist innerorts eine Geschwindigkeit gemäss dem Tacho des Motorrades von G.________ von maximal 115 km/h ersichtlich (Beschleunigung ab Minute 00.00). Auf der Go-Pro- Videoaufnahme I.________ ist ausserorts eine Geschwindigkeit gemäss dem Tacho des Motorrades von G.____