Auch anlässlich der polizeilichen Einvernahme sagte er nicht aus (pag. 92 ff.), obwohl diese bereits am 20. April 2021 stattgefunden hatte und die dem Beschuldigten vorgeworfene Tat damit weit weniger lang zurücklag. Zudem wurden ihm bereits damals die beiden Videos vorgeführt, welche das inkriminierte Verhalten zeigen. Als bemerkenswert erachtet die Kammer auch, dass der Beschuldigte zwar stets vorschob, keinen anderen Lenker nennen zu können, gleichzeitig aber nie vorbrachte, dass er normalerweise nicht so fahre und demnach auch nicht der Lenker der angeklagten Fahrt sein könne.