231, Z. 8). Anlässlich der Fortsetzungsverhandlung sagte der Beschuldigte zudem aus, er habe nachgeschaut und im Instagram-Archiv Nachrichten gefunden, in denen er schon im Januar oder Februar 2020 mit jemandem darüber geschrieben habe, das Auto zu verkaufen (pag. 361, Z. 25 ff.). Dieses sehr eingeschränkte Aussageverhalten, mit welchem der Beschuldigte einzig versuchte, andere mögliche Fahrer ins Spiel zu bringen bzw. sich als Fahrer in Frage zu stellen, erscheint auffällig. Der Beschuldigte unterliess es denn auch, konkretere Angaben zu seinen Vorbringen zu machen (z.B. konkrete Kaufinteressenten), obwohl er sich auch nicht auf ein Zeugnisverweigerungsrecht berufen hatte. Auch bei