In der Einvernahme anlässlich der Fortsetzungsverhandlung vom 1. November 2023 bestätigte der Beschuldigte weitestgehend seine Aussagen aus der Hauptverhandlung (pag. 363, Z. 8 ff.) und führte zusätzlich aus, dass man den Videoaufnahmen nicht entnehmen könne, um welches Modell der L.________(Fahrzeugmarke) es sich handle (pag. 363, Z. 14 ff.) und dass er sein Auto bereits im Januar oder Februar 2020 am Verkaufen gewesen sei, was die Nachrichten in seinem Instagram-Archiv beweisen würden (pag. 363, Z. 24 ff.).