Auf den Vorhalt, wonach lediglich der Tatzeitraum vom Sommer 2019 in Frage komme, wollte er sich wiederum nicht äussern (pag. 230, Z. 6), auf Vorhalt der beiden Videos gab er jedoch an, dass er nicht der Lenker dieser Fahrt gewesen sei. Er könne nicht sagen, wer gefahren sei und er wisse nicht, ob das auf dem Video überhaupt sein Fahrzeug sei (pag. 230, Z. 8 ff.). Es könne auch ein anderes Fahrzeug mit seinem Kontrollschild sein, da sein Nummernschild einmal abhandengekommen sei. Es könne deshalb auch sein, dass jemand sein Nummernschild an einem anderen Auto befestigt habe. Mehr wolle er nicht sagen (pag. 230, Z. 18 ff.).