In der Einvernahme vom 11. Mai 2023, anlässlich der Hauptverhandlung, hat der Beschuldigte erstmals Aussagen getätigt. Zwar hat er auch dort zuerst pauschal ausgesagt, er wolle sich nicht zu den Vorwürfen äussern (pag. 229, Z. 13). Auf Nachfrage gab er dann allerdings doch einige Informationen zu Protokoll. So sagte er aus, dass er sein Auto, den J.________(Fahrzeugmarke), im Jahre 2020 verkauft und diesen zuvor diversen Personen zur