__ die Meldung an den EL S.________ über zahlreiche Widerhandlungen gegen das SVG bereits am 18. Mai 2020 erfolgte (pag. 18). Weiter weisen die Metadaten der entsprechenden Videoaufzeichnungen als «Erstelldatum» das Datum des 3. August 2019 auf. Zwar müssen die Metadaten nicht notwendigerweise mit dem tatsächlichen Erstelldatum übereinstimmen. Im Rahmen einer Gesamtwürdigung können diese jedoch als weiteres Indiz, welches ebenfalls für eine Tatzeit im Sommer 2019 spricht, berücksichtigt werden. Aufgrund der Gesamtumstände ist somit als Tatzeitpunkt der Sommer 2019 anzunehmen. 17.2 Täter