Die Aussagen des Zeugen S.________ wirken konstant und logisch, es lassen sich jedenfalls keine Lügenmerkmale feststellen. Der Zeuge gesteht im Verlauf der Einvernahme wiederholt Wissenslücken ein und versucht entsprechend nicht, mit seinen Aussagen den Beschuldigten übermässig zu belasten, sondern er versucht, die Fragen nach bestem Wissen und Gewissen zu beantworten, um der Erstellung des Sachverhalts zu dienen. Auf seine Aussagen kann daher abgestützt werden. Seine Aussagen stützen folglich die durch das Gericht aus den objektiven Beweismitteln gezogenen Schlüsse zur Art des Motorrades und zur Jahreszeit.