Damit ist aufgrund der Uhrzeit auf der L.________(Fahrzeugmarke) und der dazu passenden Lichtverhältnisse auf dem Video von einer Fahrt in den Monaten Juli / August und nicht im September auszugehen. Der Zeitpunkt Juli / August passt denn auch zu den Daten aus den Eigenschaften der Go-Pro-Videoaufnahmen. Diese wurden gemäss besagten Angaben am 3. August 2019 auf ein anderes Speichermedium übertragen (pag. 360).